Während früher die Vergütung von Krankenhäusern auf dem Prinzip der Kostenerstattung beruhte, sind unterdessen die meisten europäischen Länder zur diagnosebezogenen Fallpauschale (DRGs) übergegangen. Dies soll den Anreiz fördern, die Behandlung der Patienten zu möglichst geringen Kostenaufwand zu organisieren und führt zu einer Verlagerung des Kostenrisikos von der Krankenkasse zum Krankenhaus. Allerdings vollzieht sich die Vergütung des Leistungserbringers unter asymmetrischer Informationsverteilung, da die Krankenkasse weder Kenntnis vom Gesundheitszustand noch der erforderlichen Behandlung des Patienten hat. Im ersten Teil der Arbeit wird die Problematik der asymmetrischen Information im Gesundheitswesen grundsätzlich behandelt. Der zweite Teil analysiert die spezifischen Ausreiserregelungen im DRG-System. Abschliessend werden im dritten Teil Hypothesen zur Struktur der Verteilung der Verweildauer abgeleitet und einer empirischen Analyse unterzogen. Bei allen untersuchten Indikationen konnte ein deutlicher Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer festgestellt werden. Hingegen konnten keine Auffälligkeiten bzgl. des Anteils der Langlieger bzw. deren Verweildauerstruktur nachgewiesen werden.