Die steuerliche Förderung von Spenden zugunsten wohltätiger Zwecke erfolgt in Deutschland durch Anerkennung des Spendenbetrags als abzugsfähige Sonderausgabe. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensbesteuerung reduziert sich um den Spendenbetrag und führt so beim Spender zu einer Steuerersparnis, welche vom individuellen Grenzsteuersatz abhängt. Diese Abhängigkeit birgt diverse Nachteile in sich, die in einem Reformsystem, welches eine Förderung von Spenden mit einem einheitlichen Subventionssatz vorsieht, beseitigt wären. Mit Hilfe von Daten, welche aus Steuererklärungen des Jahres 1998 gewonnen wurden, wird eine empirische Analyse durchgeführt, welche die fiskalischen Auswirkungen des Reformsystems prognostiziert und denen des bestehenden Systems gegenüberstellt. Dabei erweist sich das Reformsystem als überlegene Alternative.