Wohl in keinem anderen Jahrhundert hat sich die Kunst und die Stellung des Künstlers in Staat und Gesellschaft so sehr entwickelt, nie war sie so vielfältig und widersprüchlich wie in diesem Jahrhundert. Eine Beschäftigung mit diesen Entwicklungen kann aus vielen Blickwinkeln erfolgen. Der ju-ristische Blickwinkel mag sich dabei nicht als erster anbieten, wenn es um die Beurteilung der künstlerischen Leistungen geht. Geht es um die Rolle der Kunst in Staat und Gesell-schaft, so bietet sich die juristische Perspektive aber an. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen eines Seminars der Versuch unternommen, die Entwicklung der Kunstfreiheit im zwanzigsten Jahrhundert nachzuzeichnen, wobei das Verhältnis von Staat und Kunst bzw. Staat und Künstler im Vordergrund stand.